Institut für Soziologie
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Mitgliedschaft

Mitglied der MuGSS sind alle internen und externen Promovierenden (Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen auf Haushaltsstellen bzw. in Drittmittelprojekten, Promotionsstipendiat/innen, nebenberuflich Promovierende u.ä.), die von promotionsberechtigten Mitgliedern des Instituts für Soziologie betreut werden.

Alle Mitglieder der MuGSS werden nach der Promotionsordnung der Fakultät 15 vom 18.3.2016 promoviert (Abschluss mit dem Grad des/der Dr./in rer. soc.). Die Promotionsordnung regelt die Zulassung als Doktorand/in, mit der auch die Aufnahme in die MuGSS erfolgt:

  • MA-Abschlussnote mindestens 2,50
  • Kandidatinnen und Kandidaten suchen sich zwei promotionsberechtigte Betreuer/innen (mindestens eine/r davon ein/e Professor/in des Instituts für Soziologie). Dazu legen sie ein aussagekräftiges Exposé ihres Forschungsvorhabens vor.
  • Zeitnah wird dann eine Betreuungsvereinbarung zwischen Betreuer/innen und Doktorand/innen abgeschlossen, in der u.a. festgehalten ist, dass der/die Doktorand/in Mitglied der MuGSS wird und in diesem Rahmen die je individuell festzulegenden Studienleistungen erbringen wird.
  • Anschließend ist ein Antrag auf Aufnahme an den Promotionsausschuss zu stellen. Mit der Annahme des Antrags erfolgt eine Eintragung in das Doktorand/innen-Verzeichnis der Fakultät und die Aufnahme in die MuGSS.

Die zum Zeitpunkt der Gründung bereits am Institut für Soziologie Promovierenden werden auf Vorschlag ihrer Betreuer/innen ohne weiteres Zulassungsverfahren in die MuGSS aufgenommen.

Promotionsordnung der Fakultät 15 (PDF 111 Kbyte)

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften LMU (PAGS)