Institut für Soziologie
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Nach der Bewerbung

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

1. SCHRITT
Wir sichten Ihre Bewerbung und erstellen ein Ranking für die Partneruniversitäten
2. SCHRITT
Nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Bewerbung
3. SCHRITT
Sie bestätigen Ihr etwaiges Platzangebot und wir nominieren wir Sie an der Partneruniversität
4. SCHRITT
Sie informieren sich auf der Homepage der Partneruni über das dortige Bewerbungsverfahren
5. SCHRITT
Das International Office mailt Ihnen ab April alle wichtigen Unterlagen für Ihren Erasmus-Aufenthalt (z.B. Grant Agreement, Vorlage für das Learning Agreement, Teilnahmebestätigung für die Gasthochschule, Link zum obligatorischen OLS-Test)
5. SCHRITT
Sie füllen die Bewerbungsunterlagen der Partneruni fristgerecht aus und reichen ggf. zusätzlich geforderte Dokumente ein (z.B. Sprachnachweis, Learning Agreement)
6. SCHRITT
Sie erhalten einen Annahmebescheid der Partneruni
7. SCHRITT
Sie eruieren das Kursprogramm der Partneruni und klären, welche Kurse Sie sich anerkennen lassen können
8. SCHRITT
Sie erstellen das Learning Agreement der LMU und holen die erforderlichen Unterschriften ein

Was passiert, wenn mir kein Platz an einer meiner Wunschunis angeboten wird?

  • Wenn Ihre Bewerbung aussagekräftig und plausibel ist, das Platzkontingenz an Ihren Wunschuniversitäten aber schon erschöpft ist, erhalten Sie ein alternatives Platzangebot.
  • Sollte dies für Sie nicht in Frage kommen, wird Ihre Bewerbung an das International Office weitergeleitet und Sie nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil.

Was ist bei unterschiedlichen Semesterzeiten zu beachten?

  • Erkundigen Sie sich auf der Websites der Partneruni nach den genauen Semesterzeiten.
  • Die Zeiträume können mit denen an der LMU übereinstimmen, in den meisten Fallen weichen sie davon ab.
  • Finden Sie heraus, ob es Überschneidungen mit der Prüfungsphase an der LMU gibt. Im Sommersemester sind Überschneidungen durchaus üblich, im Wintersemester eher nicht.
  • Sprechen Sie Ihre Dozierenden an der LMU bei Abweichungen rechtzeitig an. Besprechen Sie Möglichkeiten, wie Sie Prüfungsleistungen trotzdem erbringen können, auch wenn das neue Semester noch vor Ende der Vorlesungszeit an der LMU beginnt. An einigen Universitäten startet das Sommersemester z.B. bereits Anfang Februar, mit Vorbereitungstagen noch im Januar, obgleich das Wintersemester an der LMU noch läuft.

Wieviele Kurse/ECTS muss ich im Ausland belegen/erwerben?

  • Die Vergabe von Erasmus-Geldern erfolgt immer für ein Auslandsstudiensemester/-jahr auf Vollzeitbasis.
  • Der allgemeine Richtwert für die Kurswahl sind 30 ECTS pro Semester, das Institut für Soziologie empfiehlt, etwa 20 ECTS davon erfolgreich zu absolvieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie noch ECTS für Ihr Studium benötigen oder nicht.
  • Die ECTS-Vergabe hängt maßgeblich vom Kursumfang, der Anzahl der Semesterwochen und -wochenstunden und vom Umfang der Leistungsanforderungen ab.
  • Da es universitäts- und fachbereichsspezifische Unterschiede bzgl. der ECTS-Vergabe gibt, können keine pauschalen Aussagen zur vorgesehenen Anzahl der Kurse, die Sie pro Semester an der Gasthochschule belegen müssen, getroffen werden.
  • Bitte recherchieren Sie die Website Ihrer Gastuniversität sowie die spezifischen Kursprogramme und kontaktieren Sie Ihre Programmbeauftragte.

Welche Schritte stehen vor der Ausreise in Sachen Anerkennung an?

  • Klären Sie frühzeitig, welche Kurse Sie sich anerkennen lassen können, um größtmögliche Planungssicherheit für Ihren weiteren Studienverlauf zu erhalten.
  • Wenn Sie mit Erasmus+ ausreisen, gibt es hierzu verbindliche Vorgaben. Alle Erasmus-Studierenden müssen beispielsweise ein Learning Agreement erstellen.
  • Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren hier

Welche Kurse eignen sich für die Anerkennung?

  • Für eine Anerkennung eignen sich Kurse, die inhaltlich und vom Umfang her äquivalent zu Kursen an der LMU sind.
  • Eruieren Sie das Kursprogramm Iher Gastuniversität.
  • Finden Sie heraus, welche relevanten und anerkennungsfähigen Kurse es gibt. Kontaktieren Sie die in Ihrem Fachbereich zuständige Erasmus-Koordinatorin/Programmbeauftragte (für Soziologie: Corina Veselý) an der LMU und bitten um Prüfung auf Anerkennungsfähigkeit.
  • Details zur Anerkennung und der erforderlichen Infoweitergabe finden Sie auf dieser Website

Wie kann ich mich interkulturell vorbereiten?

  • Die LMU bietet interaktive Workshops zur interkulturellen Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt. Anhand interkultureller Methoden werden Sie gezielt auf die Kultur Ihres Gastlandes vorbereitet und können einen besseren Einstieg in das neue Umfeld schaffen.
  • Neben den kulturspezifischen Unterschieden im Universitätsalltag werden dabei auch Themen wie Kulturschock und der Umgang mit fremden, "ungeschriebenen" Regeln behandelt. Außerdem haben Sie die Gelegenheit, sich mit den anderen zukünftigen Erasmus-Stipendiaten/innen über den Stand der Vorbereitungen auszutauschen und werden am Nachmittag von Erfahrungen ehemaliger Austauschstudierender profitieren.
  • Details zu den Workshops sowie Termine finden Sie auf der Website des International Office.

Sollte ich mich beurlauben lassen?

  • Eine Beurlaubung ist ratsam, wenn Sie Ihre Regelstudienzeit einhalten müssen, da sich Ihre Studiendauer durch einen Auslandsaufenthalt in den meisten Fällen erhöhen wird.
  • Im Falle einer Beurlaubung zählen die Fachsemester nicht weiter, lediglich die Hochschulsemester.
  • Eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist unabhängig von einer Beurlaubung möglich.
  • Während der Beurlaubung können jedoch keine Prüfungsleistungen an der LMU erbracht werden (Ausnahme: Wiederholungsprüfungen).

Welche Optionen habe ich, wenn ich die Bewerbungsfrist versäumt habe?

  • Bei Versäumnis der Bewerbungsfrist im Januar an der LMU, erkundigen Sie sich auf der Website des International Office nach den Möglichkeiten, die Ihnen das Nachrückverfahren bietet.
  • Über das Nachrückverfahren werden Erasmus-Plätze vergeben, die nicht von den Fachbereichen besetzt werden konnten.
  • Bewerbungsfrist ist der 31.03. oder der 15.09. für die Bewerbung SoSe.

Wie und wo lasse ich mich beurlauben?

  • Zuständig für die Beurlaubung ist die Studentenkanzlei.
  • Informationen zur Beurlaubung sowie das Antragsformular zum Download finden Sie auf der Website der Studentenkanzlei.