Institut für Soziologie
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Vor der Bewerbung

Wann ist die Bewerbungsfrist bei Erasmus+?

  • Mitte Januar (s. Termine und Fristen) für ein Auslandssemester/-jahr beginnend im September oder Oktober desselben bzw. für einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester des darauffolgenden Jahres
  • Näheres zum Bewerbungsverfahren hier

Welche Optionen habe ich, wenn ich die Bewerbungsfrist versäumt habe?

  • Bei Versäumnis der Bewerbungsfrist im Januar an der LMU, erkundigen Sie sich auf der Website des International Office nach den Möglichkeiten, die Ihnen das Nachrückverfahren bietet.
  • Über das Nachrückverfahren werden Erasmus-Plätze vergeben, die nicht von den Fachbereichen besetzt werden konnten.
  • Bewerbungsfrist ist der 31.03.

In welchem Fachbereich muss ich studieren?

  • Am IfS können sich alle bewerben, die Soziologie im Haupt- oder Nebenfach (Bachelor oder Master) bzw. im Lehramt Sozialkunde studieren bzw. in Soziologie promovieren.
  • Bewerbungen von Haupt- und Nebenfächlern/innen werden gleichwertig behandelt.
  • Nicht-Soziologie-/Sozialkunde-Studierende können sich nur über ihr eigenes Haupt-/Nebenfach bzw. im Rahmen des Nachrückverfahrens bewerben.

Kann ich mich am IfS bewerben, auch wenn ich nicht Soziologie studiere?

  • Leider nein, da Erasmus-Verträge immer fachgebunden abgeschlossen werden. Daher ist es nicht möglich, dass Sie sich im regulären Erasmus-Bewerbungsverfahren fachfremd für einen Erasmus-Platz an einer anderen Fakultät der LMU bewerben.
  • Eine fachfremde Bewerbung kann am IfS nicht berücksichtigt werden, wird aber automatisch im Rahmen des Nachrückverfahrens bearbeitet, sofern sie vollständig und plausibel ist.

Kann ich mich sowohl über mein Haupt- als auch über mein Nebenfach bewerben?

Ja, denn Mehrfachbewerbungen sind möglich, d.h. Sie können sich sowohl über Ihr Haupt- als auch über Ihr Nebenfach für einen Erasmus-Platz bewerben

  • Geben Sie im Online-Bewerbungsformular bis zu vier Wunschuniversitäten - bestehend auf Partneruniversitäten des Haupt- und des Nebenfachs - an
  • Die Reihenfolge der Wunschhochschulen erfolgt auf Basis Ihrer Priorisietätensetzung.

Kann ich mich für Unis mit unterschiedlicher Unterrichtssprache bewerben?

Ja, das ist möglich. Dabei müssen solide Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache vorliegen, welche durch einen Sprachnachweis im Rahmen der Bewerbung eingereicht werden.

Kann ich mich für Unis in unterschiedlichen Ländern bewerben?

  • Sie können sich für max. vier Wunschuniversitäten bewerben, ungeachtet der Zielländer, vorausgesetzt, Sie verfügen für jede Wunschuniversität über die erforderlichen Sprachkenntnisse für eine der jeweiligen Unterrichtssprachen (s. Bewerbungsverfahren).

Wieviele Wunschunis kann ich angeben?

  • Bis zu vier. Diese geben Sie im Online-Bewerbungsformular ein.
  • Dabei können Sie sowohl Partneruniversitäten Ihres Haupt- als auch Ihres Nebenfachs wählen, vorausgesetzt Sie verfügen über die erforderlichen Sprachnachweise für eine der Unterrichtssprachen jeder gewählten Wunschuniversitäten (s. Bewerbungsverfahren).

Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?

  • Entscheidend bei der Auswahl sind neben der Qualität und Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Sprachnachweis, Notenspiegel) folgende Kriterien:
  • Kriterien für die Auswahl:
    • Nutzen für Studienverlauf und berufliche Entwicklung (fachlicher und überfachlicher Mehrwert)
    • Persönliche Eignung
    • Niveau der Sprachkenntnisse (eingereichter Sprachnachweis)
    • Noten
  • Wir sind bemüht, Ihnen einen Platz an einer Ihrer Wunschuniversitäten anzubieten. Aufgrund der Vielzahl der Partnerschaften im europäischen Ausland ist dies nicht unwahrscheinlich, kann aber nicht garantiert werden.

Was ist das Nachrückverfahren und wie kann ich es nutzen?

Über das Nachrückverfahren vergibt das International Office Erasmus-Restplätze, die nicht in den einzelnen Fachbereichen der LMU vergeben werden konnten.

Eine Bewerbung über das Nachrückverfahren ist in folgenden Fällen möglich und ratsam:

  • Es konnte Ihnen kein Platz an Ihren Wunschuniversitäten angeboten werden. Sie nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil und müssen nichts weiter tun.
  • Sie haben die Bewerbungsfrist im Januar versäumt und wollen eine zweite Chancen erhalten.
  • Sie haben am IfS eine fachfremde Bewerbungen eingereicht. Ihre Bewerbung wird - sofern ausreichend aussagekräftig und plausibel - automatisch im Rahmen des Nachrückverfahrens berücksichtigt.
  • Es gibt keine für Sie interessante Partneruniversität in Ihren Fachbereichen und Sie interessieren sich gezielt für eine andere Partneruniversität der LMU.

Der Bewerbungsschluss für das Nachrückverfahren im Wintersemester 2024/25 ist der
31.03.2024. Für den Fall, dass im Wintersemester nicht alle Erasmus-Plätze vergeben werden,
können diese im Sommersemester erneut angeboten werden. Bewerbungsschluss hierfür ist der
15.09.2024. Aktuelle Meldungen hierzu finden Sie auf unsere Website.

Weitere Informationen zum Nachrückverfahren erhalten Sie auf der Website des International Office

Muss ich angeben, ob ich mich für das Winter- oder das Sommersemester bewerben möchte?

  • Sie können sich für ein Semester bewerben oder bei Jahresplätzen auch für ein Jahr bewerben (siehe Liste der Partneruniversitäten und Angabe zur Dauer des Auslandsaufenthalts). Dafür wählen Sie das Winter- oder das Sommersemester aus und tragen den genauen Zeitraum im Online-Bewerbungsformular ein.

Wo finde ich Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits an meiner Wunschuni waren?

Das International Office verfügt über eine Infothek mit zahlreichen Erfahrungsberichten von Austauschstudierenden. Dort können Sie sich informieren.

Viele Studierende stellen ihren Erfahrungsbericht nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland auch online für zukünftige Austauschstudierende zur Verfügung. Die LMU verfügt über eine Datenbank, in der diese Erfahrungsberichte veröffentlicht werden.

Was kann ich tun, wenn mein Institut keine Kooperation mit einer Uni in meinem gewünschten Zielland hat?

Sie könnten es noch über das Nachrückverfahren probieren. Bitte erkundigen Sie sich im International Office, ob es einen Platz in Ihrem Wunschland gibt (Bewerbungsfrist: 31.03. eines jeden Jahres für einen Auslandsaufenthalt im darauf folgenden akademischen Jahr). Über das Nachrückverfahren werden Plätze LMU-weit vergeben, die an dem Institut/der Fakultät, welche/s über die Partnerschaft verfügt, nicht vergeben werden konnten.