Outgoing-Studierende
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Auslandsaufenthalt
Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist ein wichtiger und zentraler Bestandteil von Erasmus+. Der Leitgedanke ist es, Anerkennungen zu ermöglichen und Unterschiede flexibel zu handhaben. Informieren Sie sich auf der Homepage Ihrer Gastuniversität über das Kursangebot und besprechen Sie Ihre Kurswahl rechtzeitig mit der Erasmuskoordination am Institut für Soziologie. Gerne können Sie hierfür einen Termin in der Sprechstunde vereinbaren.
Die Kurswahl wird im Online Learning Agreement (kurz OLA) festgehalten.
Sie können über www.learning-agreement.eu ein Online-Learning Agreement (OLA) erstellen. Einen ausführlichen Leitfaden finden Sie im Moodle-Kurs des International Office. Bitte erstellen Sie das OLA erst, sobald die Kurswahl abgesprochen und die möglichen Anerkennungen bestätigt sind.
Das Wichtigste zur Kurswahl und Leistungsanerkennung in Kürze
- Richtwert für die Kursbelegung: 30 ECTS pro Semester
- Erasmus-Verträge sind fachgebunden, d.h. Sie müssen mindestens 50 % der ECTS an dem Institut/der Fakultät belegen, mit dem/der das Abkommen abgeschlossen wurde. Das ist in der Regel das Institut für Soziologie an der Partneruniversität.
- Für Bachelorstudierende: in der Regel können Sie auch Kurse für Ihr Nebenfach/Hauptfach belegen. Erkundigen Sie sich hier bei Ihrer Partneruniversität nach den Möglichkeiten.
- Prüfungsleistungen können anerkannt werden, sofern kein wesentlicher Unterschied hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen und Anforderungen festgestellt wird. Ob ein wesentlicher Unterschied vorliegt wird anhand folgender Kriterien bewertet:
• Niveau der erworbenen oder zu erwerbenden Kompetenzen
• Workload (ECTS)
• Profil des Studienprogramms
• Lernergebnisse.
Anerkennung Leistungen bei Mobilitäten über andere Programme (VIU, LMUexchange, …)
Bitte wenden Sie sich für weitere Absprachen an die zuständige Austauschkoordination am Institut für Soziologie.