Prüfungen
Allgemeines und Voraussetzungen | Anmelde- und Bearbeitungszeitraum | Betreuung | Anmeldung | Bearbeitungsdauer und Umfang | Übungen | Nichtbestehen | Hinweise Lehrbereiche | Eigenständigkeitserklärung | Zuschüsse
Im Masterstudiengang Soziologie (Haupt- und Nebenfach) müssen alle Prüfungsleistungen während der vom Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) bekannt gegebenen Anmeldefrist via LSF angemeldet werden. Prüfungsleistungen können Klausuren, Referate, Essays/Übungsaufgaben oder Hausarbeiten sein.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den Prüfungsanmeldezeitraum!
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Notenspiegel haben, wenden Sie sich bitte zuerst an die zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften.
Informationen zu B.A./M.A.-Arbeiten im Sommersemester 2025 (Stand:04.12.24)
Masterarbeit im Masterstudiengang Soziologie
Die Masterarbeit kann nach Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung für den M.A. Soziologie zu einem beliebigen Zeitpunkt in den ersten fünf Fachsemestern geschrieben werden. Die Prüfungs- und Studienordnung empfiehlt das 4. Fachsemester. Der Erstversuch muss zwingend im 5. Fachsemester stattfinden. Wenn Sie die Masterarbeit im 6. Fachsemester schreiben möchten, stellt dies bereits einen Zweitversuch dar. Eine Wiederholung ist dann nicht mehr möglich.
Allgemeines und Voraussetzungen
Die Masterarbeit entspricht 24 ECTS-Punkten. Paralell zur Masterarbeit wird ein Projektmodul absolviert, die Projektübung entspricht 6 ECTS-Punkten.
Das Deckblatt der Masterarbeit muss folgende Punkte enthalten:
- „Masterarbeit für den Masterstudiengang Soziologie an der LMU München“
- Titel der Arbeit
- Name, Matrikelnummer, komplette Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Name der/des Betreuers/in und dessen/deren aktuelle Post- und E-Mail-Adressenach oben
Anmeldezeitraum und Bearbeitungszeitraum
Der Anmeldezeitraum (im Regelfall eine Woche) wird auf der Internetseite des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) bekannt gegeben. Die Anmeldung zur Masterarbeit muss zwingend in diesem Zeitraum erfolgen.
Betreuung
Studierende, die im Sommersemester 2025 ihre Masterarbeit schreiben möchten, sollten sich zwischen Dezember 2024 und Anfang März 2025 eine/n Betreuer/in suchen (je früher, desto besser) und rechtzeitig Kontakt zu dieser/m aufnehmen (Sprechstunde oder per E-Mail). Die thematischen Schwerpunkte und Hinweise zur Kontaktaufnahme finden Sie auf den jeweiligen Hinweisseiten der Lehrbereiche.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Masterarbeit im Sommersemester 2025 erfolgt vom 01.04.2025 – 07.04.2025 mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular (PDF-Download über die Internetseite des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften) im jeweiligen Lehrstuhlsekretariat, an dem die Masterarbeit angefertigt wird. Die Bearbeitungszeit der MA-Arbeit beträgt 18 Wochen (Abgabe der Arbeit ist am 05.08.2025).
Bearbeitungsdauer und Umfang der Masterarbeit
Die Bearbeitungszeit beträgt genau 18 Wochen und umfasst ca. 140.000 Zeichen. Die Masterarbeit (2 Exemplare) ist persönlich (10.00 - 12.00 Uhr in Raum D 203, Geschwisster-Scholl-Platz 1) oder postalisch im PAGS einzureichen. Es zählt der Poststempel. Bitte beschriften den Briefumschlag wie folgt: LMU München, Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften, z.H. Phil.L. Hänßler, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München.
Die Masterarbeit muss zusätzlich als PDF-Dokument per E-Mail (ein Dokument der endgültigen Abgabeversion) dem/der jeweiligen Betreuer/in am Abgabedatum zugesendet werden!
Projektübung
Alle Studierenden müssen eine Projektübung besuchen, die von dem Lehrstuhl angeboten wird, an dem die Masterarbeit betreut wird. Als Prüfungsleistung muss eine mündliche Prüfung abgelegt werden (20 Minuten - benotet). Die Projektübung im Projektmodul hat 6 ECTS-Punkte.
Nichtbestehen der Masterarbeit und Rückgabe des Themas
Masterarbeiten, die als "nicht bestanden" (5,0) bewertet werden, sind durch eine weitere Prüfende oder einen weiteren Prüfenden zu bewerten. Bei Nichtbestehen kann die Arbeit nur einmal im folgenden Semester mit neuem Thema (bei gleicher oder neuer Betreuungsperson) wiederholt werden. Bitte beachten Sie: Eine Wiederholung nach dem 6. Fachsemester ist nicht möglich.
Das Thema kann nur einmal und innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden, wenn beim ersten Versuch kein Gebrauch von dieser Regelung gemacht wurde.
Hinweise der Lehrbereiche
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweie der Lehrbereiche bezüglich der Masterarbeit:
- Lehrbereich Prof. Dr. Katrin Auspurg
- Lehrbereich Prof. Dr. Josef Brüderl
- Lehrbereich Prof. Dr. Armin Nassehi
- Lehrbereich Prof. Dr. Fabian Pfeffer
- Lehrbereich Prof. Dr. Carsten Schwemmer
- Lehrbereich Prof. Dr. Paula Villa Braslavsky
- Lehrbereich Prof. Dr. Hella von Unger
Allgemeiner Hinweis und Eigenständigkeitserklärung
Alle Masterarbeiten werden auf Plagiatsverdacht überprüft und im Pagiatsfall mit "nicht bestanden" (TA=Täuschung) bewertet. In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen wird vom Prüfungsausschuss ein Ausschluss des Studierenden vom Wiederholungsversuch beschlossen!
Jede Masterarbeit muss eine vom Verfasser/von der Verfasserin unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthalten. Diese Eigenständigkeitserklärung können Sie hier auf der Webseite downloaden oder wortgetreu übernehmen und im Anschluss an Ihre Arbeit einfügen.
Eigenständigkeitserklärung Masterarbeit
Zuschuss zu Abschlussarbeiten
Am Institut für Soziologie werden bis zu maximal 500,00 Euro an finanziellem Zuschuss für die Erstellung von Abschlussarbeiten gewährt. Es können alle Kosten im Zusammenhang mit der Abschlussarbeit angesetzt werden, außer Übernachtungskosten, Literatur oder die Druckkosten für die Abschlussarbeit selbst. Bei der Abrechnung der Kosten muss das Einverständnis des/der Betreuer/in vorliegen und Originalbelege vorhanden sein.
Informationsblatt Zuschuss zu Abschlussarbeiten am Institut für Soziologie (95 KB)