
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Studium der Soziologie interessieren. Um sich in den Bachelorstudiengang Soziologie im Hauptfach1 einschreiben zu können, müssen Sie neben der Hochschulzugangsberechtigung auch die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren nachweisen.
Das Eignungsfeststellungsverfahren an unserem Institut soll sicherstellen, dass Ihre Fähigkeiten und Interessen unserem Studienangebot entsprechen. Folgendes sollten Sie für ein Studium der Soziologie mitbringen:
Achtung! Bitte beachten Sie, dass VWL als Nebenfach ab dem WS 2011/12 nur gewählt werden kann, wenn Sie erfolgreich das Eignungsfeststellungsverfahren für dieses Nebenfach absolvieren. Alle nötigen Informationen finden Sie hier!
Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbung geben, weder per Telefon noch per Email. Alle Bewerberinnen und Bewerber mit fristgerechter und vollständiger Bewerbung erhalten eine schriftliche Einladung zur Eignungsfeststellungsprüfung.
Sind Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht eingegangen, lädt das Institut für Soziologie Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist zur Teilnahme am Eignungstest ein. Das Eigungsfeststellungsverfahren wird am 06. August 2011 stattfinden. Der Termin ist so gelegt, dass es keine zeitliche Überschneidung mit der Eignungsfeststellungsprüfung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft gibt. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 90 Minuten. Sie erhalten mindestens eine Woche vor dem Termin des Tests eine schriftliche Einladung, in der eine genaue Zeit- und Ortsangabe des Prüfungstermins enthalten ist.
Der Test besteht aus einem Aufsatz zu einem aktuellen soziologischen Thema. Zum Verfassen des Aufsatzes werden keine besonderen Vorkenntnisse – insbesondere keine soziologischen Vorkenntnisse – verlangt, die über eine allgemeine Gymnasialbildung hinausgehen. Möchten Sie sich dennoch vorher ein wenig in die Soziologie einlesen, haben wir am Ende der Seite eine Literaturempfehlung für Sie zusammengestellt.
Im Falle der Befreiung vom Eignungstest ist eine schriftliche Bestätigung zwingend erforderlich. Sie erhalten diese durch Vorlage Ihrer Leistungsnachweise bei Judith Schambach. Ohne eine solche Bestätigung kann keine Ein- bzw. Umschreibung in der Studentenkanzlei erfolgen.
Wenn Sie aus einem wichtigen Grund nicht am Eignungstest teilnehmen können, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag für einen Ersatztermin.
Der Ersatztermin wird erst festgelegt, wenn die Frist der Beantragung einer Ersatzprüfung abgelaufen ist, da wir möglichst alle Anträge berücksichtigen möchten.
Wenn Sie bereits zum Bewerbungszeitpunkt wissen, dass Sie nicht am Eignungstest teilnehmen können, legen Sie den Antrag bitte schon Ihrer Bewerbung bei.
Wer zum festgesetzten Termin nicht erscheint ohne dies bis zu Beginn des festgesetzten Termins schriftlich mitzuteilen, gilt als nicht geeignet. Ein erfolgloses Eignungsfeststellungsverfahren kann einmal wiederholt werden.
Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens für den Bachelorstudiengang Soziologie wird durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Aus der Summe der mit dem Faktor 4 multiplizierten Note der mit dem Faktor 6 multiplizierten Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung wird ein nicht gerundeter, auf eine Dezimalstelle nach dem Komma berechneter Punktwert gebildet. Geeignet ist, wer einen Punktwert von 29,0 oder niedriger erreicht.
Ein positiver Bescheid ist bei der Immatrikulation neben den sonstigen geforderten Unterlagen im Original und in Kopie vorzulegen. Die Einschreibung findet im Hauptgebäude der Ludwig-Maximilians-Universität, Geschwister-Scholl-Platz 1, München statt. Beachten Sie bitte, dass im Eignungsfeststellungsverfahren nicht geprüft wird, ob der von Ihnen vorgelegte Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife eine gültige Zugangsberechtigung für ein Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität darstellt.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich parallel zum Eignungsfeststellungsverfahren auch im Referat für Internationale Angelegenheiten bewerben bzw. voranmelden müssen.