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Einladung zur Soziologie

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Studium der Soziologie interessieren. Um sich in den Bachelorstudiengang Soziologie im Hauptfach1 einschreiben zu können, müssen Sie neben der Hochschulzugangsberechtigung auch die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren nachweisen.

Das Eignungsfeststellungsverfahren:

Das Eignungsfeststellungsverfahren an unserem Institut soll sicherstellen, dass Ihre Fähigkeiten und Interessen unserem Studienangebot entsprechen. Folgendes sollten Sie für ein Studium der Soziologie mitbringen:

  • ein gesteigertes Interesse an soziologischen Fragestellungen
  • die Befähigung zum selbständigen Denken und Arbeiten
  • die Neigung zur sozialwissenschaftlichen Analyse
  • Textverständnis
  • schriftliches Ausdrucksvermögen
  • solide Mathematikkenntnisse sowie
  • gute Englischkenntnisse

Zum Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens:

Bewerbung

Wenn Sie im Wintersemester 2011/12 das Studium der Soziologie aufnehmen möchten, müssen Sie bis zum 15. Juli 2011 (Ausschlussfrist) die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren beantragen. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Nebenfachwahl (109 KB)

 

Achtung! Bitte beachten Sie, dass VWL als Nebenfach ab dem WS 2011/12 nur gewählt werden kann, wenn Sie erfolgreich das Eignungsfeststellungsverfahren für dieses Nebenfach absolvieren. Alle nötigen Informationen finden Sie hier!

Folgende Dokumente sind einzureichen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Angabe von Telefonnummer und Email-Adresse
  • ein Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife in Kopie, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung (eine Beglaubigung des Zeugnisses ist nicht erforderlich)
  • ausgefülltes Formular das vom Institut für Soziologie herausgegeben wird (ab Mai 2011)

Ihren Antrag richten Sie bitte an:

Institut für Soziologie
- Eignungsfeststellung -
LMU München
Konradstr. 6
80801 München

 

 

Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbung geben, weder per Telefon noch per Email. Alle Bewerberinnen und Bewerber mit fristgerechter und vollständiger Bewerbung erhalten eine schriftliche Einladung zur Eignungsfeststellungsprüfung.

Eignungstest

Sind Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht eingegangen, lädt das Institut für Soziologie Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist zur Teilnahme am Eignungstest ein.  Das Eigungsfeststellungsverfahren wird am 06. August 2011 stattfinden. Der Termin ist so gelegt, dass es keine zeitliche Überschneidung mit der Eignungsfeststellungsprüfung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft gibt.  Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 90 Minuten. Sie erhalten mindestens eine Woche vor dem Termin des Tests eine schriftliche Einladung, in der eine genaue Zeit- und Ortsangabe des Prüfungstermins enthalten ist.

Der Test besteht aus einem Aufsatz zu einem aktuellen soziologischen Thema. Zum Verfassen des Aufsatzes werden keine besonderen Vorkenntnisse – insbesondere keine soziologischen Vorkenntnisse – verlangt, die über eine allgemeine Gymnasialbildung hinausgehen. Möchten Sie sich dennoch vorher ein wenig in die Soziologie einlesen, haben wir am Ende der Seite eine Literaturempfehlung für Sie zusammengestellt.

Den Eignungstest absolvieren müssen:

  • Bewerberinnen und Bewerber, die Soziologie als Hauptfach im Bachelorstudiengang studieren wollen
  • Fachwechslerinnen und Fachwechsler, die Soziologie als Hauptfach im Bachelorstudiengang studieren wollen
  • Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechsler im Grundstudium, die Soziologie als Hauptfach im Bachelorstudiengang studieren wollen

Von dem Eignungstest befreit werden können:

  • Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechsler, die ein Vordiplom bzw. eine bestandene Magister-Zwischenprüfung in der Soziologie vorweisen können.
  • Fachwechslerinnen und Fachwechsler, die bereits Soziologie an der LMU im Nebenfach studieren (Wechsel von Neben- zu Hauptfach) bzw. studiert haben und dieses durch entsprechende Nachweise belegen können
  • Absolventinnen und Absolventen eines einschlägigen Studiums, z.B. im Ausland (z.B. Bachelor Soziologie).

Im Falle der Befreiung vom Eignungstest ist eine schriftliche Bestätigung zwingend erforderlich. Sie erhalten diese durch Vorlage Ihrer Leistungsnachweise bei Judith Schambach. Ohne eine solche Bestätigung kann keine Ein- bzw. Umschreibung in der Studentenkanzlei erfolgen.

Wenn Sie aus einem wichtigen Grund nicht am Eignungstest teilnehmen können, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag für einen Ersatztermin.

Der Antrag muss enthalten:

  • eine angemessene Begründung für die Nicht-Teilnahme
  • die Angabe eines Zeitraums zwischen Mitte August bis Mitte September, in welchem Sie einen Ersatztermin wahrnehmen könnten
  • Ihre Kontaktadresse (etwa Email), über die wir Sie im Laufe des Verfahrens erreichen können

Der Ersatztermin wird erst festgelegt, wenn die Frist der Beantragung einer Ersatzprüfung abgelaufen ist, da wir möglichst alle Anträge berücksichtigen möchten.

Wenn Sie bereits zum Bewerbungszeitpunkt wissen, dass Sie nicht am Eignungstest teilnehmen können, legen Sie den Antrag bitte schon Ihrer Bewerbung bei.

Wer zum festgesetzten Termin nicht erscheint ohne dies bis zu Beginn des festgesetzten Termins schriftlich mitzuteilen, gilt als nicht geeignet. Ein erfolgloses Eignungsfeststellungsverfahren kann einmal wiederholt werden.

 

Einschreibung nach erfolgreicher Eignungsprüfung

Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens für den Bachelorstudiengang Soziologie wird durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Aus der Summe der mit dem Faktor 4 multiplizierten Note der mit dem Faktor 6 multiplizierten Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung wird ein nicht gerundeter, auf eine Dezimalstelle nach dem Komma berechneter Punktwert gebildet. Geeignet ist, wer einen Punktwert von 29,0 oder niedriger erreicht.

Ein positiver Bescheid ist bei der Immatrikulation neben den sonstigen geforderten Unterlagen im Original und in Kopie vorzulegen. Die Einschreibung findet im Hauptgebäude der Ludwig-Maximilians-Universität, Geschwister-Scholl-Platz 1, München statt. Beachten Sie bitte, dass im Eignungsfeststellungsverfahren nicht geprüft wird, ob der von Ihnen vorgelegte Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife eine gültige Zugangsberechtigung für ein Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität darstellt.

Hinweis für ausländische Studienbewerber/innen:

Beachten Sie bitte, dass Sie sich parallel zum Eignungsfeststellungsverfahren auch im Referat für Internationale Angelegenheiten bewerben bzw. voranmelden müssen.

Ansprechpartnerin:

Bei Fragen zum Eignungsfeststellungsverfahren wenden Sie sich bitte an Judith Schambach.

Literaturempfehlungen:

Zur Einführung in das Studium der Soziologie empfehlen wir folgende Bücher:
  • Eickelpasch, Rolf: Grundwissen Soziologie. Stuttgart: Klett Verlag, 1999.
  • Joas, Hans (Hg.): Lehrbuch der Soziologie. Frankfurt: Campus Verlag, 2007.

 

1Für das Studium der Soziologie im Nebenfach ist keine Teilnahme am Eignugsfeststellungsverfahren erforderlich.

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