Institut für Soziologie
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FAQ

Allgemeine Fragen

Was ist der beste Zeitpunkt für ein Auslandssemester/-jahr?

  • 5. und/oder 6. Semester im Bachelor
  • 3. und/oder 4. Semester im Master

In diesen Semestern sind Soziologiekurse vorgesehen, welche i.d.R. gut durch vergleichbare Kurse an der Gastuniversität ersetzt werden können und sich für eine Anerkennung daher besonders gut eignen.

Bei Fragen zum individuellen idealen Zeitpunkt wenden Sie sich bitte an Ihre erasmus@soziologie.uni-muenchen.de oder an Ihre Studiengangskoordinatorin Frau Schambach.

Wie lange kann ich mit Erasmus+ ins Ausland gehen?

  • Sie bewerben sich zunächst für einen ein- oder zweisemestrigen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität des IfS (s. Partnerliste)
  • Einsemestrige Auslandsaufenthalte können i.d.R. dann verlängert werden. Für Infos zum Verlängerungsverfahren s. Website International Office.
  • Pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) kann ein maximal 12-monatiger Erasmus-Auslandsaufenthalt gefördert werden. Erasmus-Studienaufenthalte und -Praktika sind dabei kombinierbar. Die Bewerbung für einen Erasmus-Studienaufenthalt läuft über die Institute. Für ein Erasmus-Praktikum bewerben Sie sich bitte beim Career Service der LMU Student und Arbeitsmarkt.

Wann beginnt mein Auslandsaufenthalt?

Zum Winter- oder Sommersemester. Ob Sie im Winter- oder Sommersemester ausreisen, hängt ab von

  1. den Absprachen, die das IfS mit den Partnerunis zur Dauer der Mobilität (meistens einsemestrig, z.T. einjährig, s. Partnerliste) getroffen hat. Diese wurden in den jeweiligen inter-institutionellen Vereinbarungen dokumentiert.
  2. Ihrer eigenen Präferenz.

Für den genauen Ausreisezeitraum beachten Sie bitte die spezifischen Semesterzeiten der Gastuniversität, welche von denen der LMU abweichen können (s. auch FAQ "Was ist bei unterschiedlichen Semesterzeiten zu beachten?").

Kann ich auch ein Praktikum im Ausland machen?

Selbstverständlich. Im Rahmen von Erasmus+ besteht die Möglichkeit, ein finanziell gefördertes Praktikum innerhalb der EU zu absolvieren. Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsplätzen Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei Student und Arbeitsmarkt.

Verlängert sich meine Studiendauer durch ein Auslandsemester/-jahr?

  • In vielen Fällen kommt es vor, dass Sie mit einem Auslandssemester/-jahr länger studieren als wenn Sie an der LMU geblieben wären. Das liegt daran, dass sich häufig nicht alle Kurse, die Sie sonst an der LMU belegen würden, anerkennen lassen. Für die Anerkennung ist es wichtig, dass der Kurs im Ausland in etwa dem an der LMU (vom Umfang und von den Inhalten) her entspricht. Weitere Infos zur Anerkennung finden Sie hier.
  • Es ist ratsam, das Learning Agreement gut vorzubereiten und mit Programmbeauftragten detailliert zu besprechen, welche Studienleistungen anerkannt werden können.
  • Die Frage, ob sich das Studium verlängert hängt auch davon ab, wie viele Veranstaltungen Sie an der Gastuniversität belegen. Deshalb sollten Sie einplanen, in einem der anderen Semester an der LMU eine zusätzliche Veranstaltung zu belegen um das Semester im Ausland ein wenig zu „entlasten“.

Vor der Bewerbung

Wann ist die Bewerbungsfrist bei Erasmus+?

  • Mitte Januar (s. Termine und Fristen) für ein Auslandssemester/-jahr beginnend im September oder Oktober desselben bzw. für einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester des darauffolgenden Jahres
  • Näheres zum Bewerbungsverfahren hier

Welche Optionen habe ich, wenn ich die Bewerbungsfrist versäumt habe?

  • Bei Versäumnis der Bewerbungsfrist im Januar an der LMU, erkundigen Sie sich auf der Website des International Office nach den Möglichkeiten, die Ihnen das Nachrückverfahren bietet.
  • Über das Nachrückverfahren werden Erasmus-Plätze vergeben, die nicht von den Fachbereichen besetzt werden konnten.
  • Bewerbungsfrist ist der 31.03.

In welchem Fachbereich muss ich studieren?

  • Am IfS können sich alle bewerben, die Soziologie im Haupt- oder Nebenfach (Bachelor oder Master) bzw. im Lehramt Sozialkunde studieren bzw. in Soziologie promovieren.
  • Bewerbungen von Haupt- und Nebenfächlern/innen werden gleichwertig behandelt.
  • Nicht-Soziologie-/Sozialkunde-Studierende können sich nur über ihr eigenes Haupt-/Nebenfach bzw. im Rahmen des Nachrückverfahrens bewerben.

Kann ich mich am IfS bewerben, auch wenn ich nicht Soziologie studiere?

  • Leider nein, da Erasmus-Verträge immer fachgebunden abgeschlossen werden. Daher ist es nicht möglich, dass Sie sich im regulären Erasmus-Bewerbungsverfahren fachfremd für einen Erasmus-Platz an einer anderen Fakultät der LMU bewerben.
  • Eine fachfremde Bewerbung kann am IfS nicht berücksichtigt werden, wird aber automatisch im Rahmen des Nachrückverfahrens bearbeitet, sofern sie vollständig und plausibel ist.

Kann ich mich sowohl über mein Haupt- als auch über mein Nebenfach bewerben?

Ja, denn Mehrfachbewerbungen sind möglich, d.h. Sie können sich sowohl über Ihr Haupt- als auch über Ihr Nebenfach für einen Erasmus-Platz bewerben

  • Geben Sie im Online-Bewerbungsformular bis zu vier Wunschuniversitäten - bestehend auf Partneruniversitäten des Haupt- und des Nebenfachs - an
  • Die Reihenfolge der Wunschhochschulen erfolgt auf Basis Ihrer Priorisietätensetzung.

Kann ich mich für Unis mit unterschiedlicher Unterrichtssprache bewerben?

Ja, das ist möglich. Dabei müssen solide Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache vorliegen, welche durch einen Sprachnachweis im Rahmen der Bewerbung eingereicht werden.

Kann ich mich für Unis in unterschiedlichen Ländern bewerben?

  • Sie können sich für max. vier Wunschuniversitäten bewerben, ungeachtet der Zielländer, vorausgesetzt, Sie verfügen für jede Wunschuniversität über die erforderlichen Sprachkenntnisse für eine der jeweiligen Unterrichtssprachen (s. Bewerbungsverfahren).

Wieviele Wunschunis kann ich angeben?

  • Bis zu vier. Diese geben Sie im Online-Bewerbungsformular ein.
  • Dabei können Sie sowohl Partneruniversitäten Ihres Haupt- als auch Ihres Nebenfachs wählen, vorausgesetzt Sie verfügen über die erforderlichen Sprachnachweise für eine der Unterrichtssprachen jeder gewählten Wunschuniversitäten (s. Bewerbungsverfahren).

Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?

  • Entscheidend bei der Auswahl sind neben der Qualität und Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Sprachnachweis, Notenspiegel) folgende Kriterien:
  • Kriterien für die Auswahl:
    • Nutzen für Studienverlauf und berufliche Entwicklung (fachlicher und überfachlicher Mehrwert)
    • Persönliche Eignung
    • Niveau der Sprachkenntnisse (eingereichter Sprachnachweis)
    • Noten
  • Wir sind bemüht, Ihnen einen Platz an einer Ihrer Wunschuniversitäten anzubieten. Aufgrund der Vielzahl der Partnerschaften im europäischen Ausland ist dies nicht unwahrscheinlich, kann aber nicht garantiert werden.

Was ist das Nachrückverfahren und wie kann ich es nutzen?

Über das Nachrückverfahren vergibt das International Office Erasmus-Restplätze, die nicht in den einzelnen Fachbereichen der LMU vergeben werden konnten.

Eine Bewerbung über das Nachrückverfahren ist in folgenden Fällen möglich und ratsam:

  • Es konnte Ihnen kein Platz an Ihren Wunschuniversitäten angeboten werden. Sie nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil und müssen nichts weiter tun.
  • Sie haben die Bewerbungsfrist im Januar versäumt und wollen eine zweite Chancen erhalten.
  • Sie haben am IfS eine fachfremde Bewerbungen eingereicht. Ihre Bewerbung wird - sofern ausreichend aussagekräftig und plausibel - automatisch im Rahmen des Nachrückverfahrens berücksichtigt.
  • Es gibt keine für Sie interessante Partneruniversität in Ihren Fachbereichen und Sie interessieren sich gezielt für eine andere Partneruniversität der LMU.

Der Bewerbungsschluss für das Nachrückverfahren im Wintersemester 2024/25 ist der
31.03.2024. Für den Fall, dass im Wintersemester nicht alle Erasmus-Plätze vergeben werden,
können diese im Sommersemester erneut angeboten werden. Bewerbungsschluss hierfür ist der
15.09.2024. Aktuelle Meldungen hierzu finden Sie auf unsere Website.

Weitere Informationen zum Nachrückverfahren erhalten Sie auf der Website des International Office

Muss ich angeben, ob ich mich für das Winter- oder das Sommersemester bewerben möchte?

  • Sie können sich für ein Semester bewerben oder bei Jahresplätzen auch für ein Jahr bewerben (siehe Liste der Partneruniversitäten und Angabe zur Dauer des Auslandsaufenthalts). Dafür wählen Sie das Winter- oder das Sommersemester aus und tragen den genauen Zeitraum im Online-Bewerbungsformular ein.

Wo finde ich Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits an meiner Wunschuni waren?

Das International Office verfügt über eine Infothek mit zahlreichen Erfahrungsberichten von Austauschstudierenden. Dort können Sie sich informieren.

Viele Studierende stellen ihren Erfahrungsbericht nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland auch online für zukünftige Austauschstudierende zur Verfügung. Die LMU verfügt über eine Datenbank, in der diese Erfahrungsberichte veröffentlicht werden.

Was kann ich tun, wenn mein Institut keine Kooperation mit einer Uni in meinem gewünschten Zielland hat?

Sie könnten es noch über das Nachrückverfahren probieren. Bitte erkundigen Sie sich im International Office, ob es einen Platz in Ihrem Wunschland gibt (Bewerbungsfrist: 31.03. eines jeden Jahres für einen Auslandsaufenthalt im darauf folgenden akademischen Jahr). Über das Nachrückverfahren werden Plätze LMU-weit vergeben, die an dem Institut/der Fakultät, welche/s über die Partnerschaft verfügt, nicht vergeben werden konnten.

Nach der Bewerbung

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

1. SCHRITT
Wir sichten Ihre Bewerbung und erstellen ein Ranking für die Partneruniversitäten
2. SCHRITT
Nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Bewerbung
3. SCHRITT
Sie bestätigen Ihr etwaiges Platzangebot und wir nominieren wir Sie an der Partneruniversität
4. SCHRITT
Sie informieren sich auf der Homepage der Partneruni über das dortige Bewerbungsverfahren
5. SCHRITT
Das International Office mailt Ihnen ab April alle wichtigen Unterlagen für Ihren Erasmus-Aufenthalt (z.B. Grant Agreement, Vorlage für das Learning Agreement, Teilnahmebestätigung für die Gasthochschule, Link zum obligatorischen OLS-Test)
5. SCHRITT
Sie füllen die Bewerbungsunterlagen der Partneruni fristgerecht aus und reichen ggf. zusätzlich geforderte Dokumente ein (z.B. Sprachnachweis, Learning Agreement)
6. SCHRITT
Sie erhalten einen Annahmebescheid der Partneruni
7. SCHRITT
Sie eruieren das Kursprogramm der Partneruni und klären, welche Kurse Sie sich anerkennen lassen können
8. SCHRITT
Sie erstellen das Learning Agreement der LMU und holen die erforderlichen Unterschriften ein

Was passiert, wenn mir kein Platz an einer meiner Wunschunis angeboten wird?

  • Wenn Ihre Bewerbung aussagekräftig und plausibel ist, das Platzkontingenz an Ihren Wunschuniversitäten aber schon erschöpft ist, erhalten Sie ein alternatives Platzangebot.
  • Sollte dies für Sie nicht in Frage kommen, wird Ihre Bewerbung an das International Office weitergeleitet und Sie nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil.

Was ist bei unterschiedlichen Semesterzeiten zu beachten?

  • Erkundigen Sie sich auf der Websites der Partneruni nach den genauen Semesterzeiten.
  • Die Zeiträume können mit denen an der LMU übereinstimmen, in den meisten Fallen weichen sie davon ab.
  • Finden Sie heraus, ob es Überschneidungen mit der Prüfungsphase an der LMU gibt. Im Sommersemester sind Überschneidungen durchaus üblich, im Wintersemester eher nicht.
  • Sprechen Sie Ihre Dozierenden an der LMU bei Abweichungen rechtzeitig an. Besprechen Sie Möglichkeiten, wie Sie Prüfungsleistungen trotzdem erbringen können, auch wenn das neue Semester noch vor Ende der Vorlesungszeit an der LMU beginnt. An einigen Universitäten startet das Sommersemester z.B. bereits Anfang Februar, mit Vorbereitungstagen noch im Januar, obgleich das Wintersemester an der LMU noch läuft.

Wieviele Kurse/ECTS muss ich im Ausland belegen/erwerben?

  • Die Vergabe von Erasmus-Geldern erfolgt immer für ein Auslandsstudiensemester/-jahr auf Vollzeitbasis.
  • Der allgemeine Richtwert für die Kurswahl sind 30 ECTS pro Semester, das Institut für Soziologie empfiehlt, etwa 20 ECTS davon erfolgreich zu absolvieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie noch ECTS für Ihr Studium benötigen oder nicht.
  • Die ECTS-Vergabe hängt maßgeblich vom Kursumfang, der Anzahl der Semesterwochen und -wochenstunden und vom Umfang der Leistungsanforderungen ab.
  • Da es universitäts- und fachbereichsspezifische Unterschiede bzgl. der ECTS-Vergabe gibt, können keine pauschalen Aussagen zur vorgesehenen Anzahl der Kurse, die Sie pro Semester an der Gasthochschule belegen müssen, getroffen werden.
  • Bitte recherchieren Sie die Website Ihrer Gastuniversität sowie die spezifischen Kursprogramme und kontaktieren Sie Ihre Programmbeauftragte.

Welche Schritte stehen vor der Ausreise in Sachen Anerkennung an?

  • Klären Sie frühzeitig, welche Kurse Sie sich anerkennen lassen können, um größtmögliche Planungssicherheit für Ihren weiteren Studienverlauf zu erhalten.
  • Wenn Sie mit Erasmus+ ausreisen, gibt es hierzu verbindliche Vorgaben. Alle Erasmus-Studierenden müssen beispielsweise ein Learning Agreement erstellen.
  • Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren hier

Welche Kurse eignen sich für die Anerkennung?

  • Für eine Anerkennung eignen sich Kurse, die inhaltlich und vom Umfang her äquivalent zu Kursen an der LMU sind.
  • Eruieren Sie das Kursprogramm Iher Gastuniversität.
  • Finden Sie heraus, welche relevanten und anerkennungsfähigen Kurse es gibt. Kontaktieren Sie die in Ihrem Fachbereich zuständige Erasmus-Koordinatorin/Programmbeauftragte (für Soziologie: Corina Veselý) an der LMU und bitten um Prüfung auf Anerkennungsfähigkeit.
  • Details zur Anerkennung und der erforderlichen Infoweitergabe finden Sie auf dieser Website

Wie kann ich mich interkulturell vorbereiten?

  • Die LMU bietet interaktive Workshops zur interkulturellen Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt. Anhand interkultureller Methoden werden Sie gezielt auf die Kultur Ihres Gastlandes vorbereitet und können einen besseren Einstieg in das neue Umfeld schaffen.
  • Neben den kulturspezifischen Unterschieden im Universitätsalltag werden dabei auch Themen wie Kulturschock und der Umgang mit fremden, "ungeschriebenen" Regeln behandelt. Außerdem haben Sie die Gelegenheit, sich mit den anderen zukünftigen Erasmus-Stipendiaten/innen über den Stand der Vorbereitungen auszutauschen und werden am Nachmittag von Erfahrungen ehemaliger Austauschstudierender profitieren.
  • Details zu den Workshops sowie Termine finden Sie auf der Website des International Office.

Sollte ich mich beurlauben lassen?

  • Eine Beurlaubung ist ratsam, wenn Sie Ihre Regelstudienzeit einhalten müssen, da sich Ihre Studiendauer durch einen Auslandsaufenthalt in den meisten Fällen erhöhen wird.
  • Im Falle einer Beurlaubung zählen die Fachsemester nicht weiter, lediglich die Hochschulsemester.
  • Eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist unabhängig von einer Beurlaubung möglich.
  • Während der Beurlaubung können jedoch keine Prüfungsleistungen an der LMU erbracht werden (Ausnahme: Wiederholungsprüfungen).

Welche Optionen habe ich, wenn ich die Bewerbungsfrist versäumt habe?

  • Bei Versäumnis der Bewerbungsfrist im Januar an der LMU, erkundigen Sie sich auf der Website des International Office nach den Möglichkeiten, die Ihnen das Nachrückverfahren bietet.
  • Über das Nachrückverfahren werden Erasmus-Plätze vergeben, die nicht von den Fachbereichen besetzt werden konnten.
  • Bewerbungsfrist ist der 31.03. oder der 15.09. für die Bewerbung SoSe.

Wie und wo lasse ich mich beurlauben?

  • Zuständig für die Beurlaubung ist die Studentenkanzlei.
  • Informationen zur Beurlaubung sowie das Antragsformular zum Download finden Sie auf der Website der Studentenkanzlei.

Während des Aufenthalts

Kann ich meinen Auslandsaufenthalt verlängern?

Eine Verlängerung eines einsemestrigen Auslandsafenthalts um ein weiteres Semester ist möglich.

Hierzu benötigen Sie das Einverständnis Ihrer Gastuniversität sowie der Erasmus-Koordination.

Beantragen Sie die Verlängerung spätestens einen Monat vor Ende des ursprünglich geplanten Aufenthalts und reichen die Bestätigungen im International Offices der LMU sowie bei Ihrer Gastuni ein.

Einen finanziellen Zuschuss für den Verlängerungszeitraum erhalten Sie nur, sofern Restmittel vorhanden sind. Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne das International Office.

Was ist in Sachen Anerkennung zu beachten?

  • Nichts, falls Sie plangemäß, entsprechend der Vereinbarungen im Learning Agreement, studieren.
  • Bei Änderungen des Kursplans, verständigen Sie sich rechtzeitig über die Anerkennung neugewählter Kurse mit Ihrer Erasmus-Koordinatorin/Programmbeauftragten.
  • Weiterführende Informationen zur Anerkennung finden Sie auf dieser Website

Nach dem Aufenthalt

Wie werden meine Prüfungsleistungen anerkannt?

  • Die Anerkennung kann erst erfolgen, sobald Sie das Transcript of Records für Ihr Auslandssemester/-jahr erhalten haben.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gastuniversität nach dem Zeitpunkt und der Art der Weitergabe.
  • Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf dieser Website

Meine Frage ist hier nicht aufgelistet

An wen kann ich mich wenden?

Wurde Ihre Frage in den FAQ nicht beantwortet, kontaktieren Sie uns bitte per Mail erasmus@soziologie.uni-muenchen.de.