Institut für Soziologie
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Prüfungen

Allgemeines und Voraussetzungen | Anmelde- und Bearbeitungszeitraum | Betreuung | Anmeldung | Bearbeitungsdauer und Umfang | Übungen | Nichtbestehen | Hinweise | Eigenständigkeitserklärung | Zuschüsse

Institut__40_bachlorIm Bachelorstudiengang Soziologie (Haupt- und Nebenfach) müssen alle Prüfungsleistungen während der vom Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) bekannt gegebenen Anmeldefrist via LSF angemeldet werden. Prüfungsleistungen können Klausuren, Referate, Essays/Übungsaufgaben oder Hausarbeiten sein.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den Prüfungsanmeldezeitraum!

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Notenspiegel haben wenden Sie sich bitte zuerst an die zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften.nach oben

Informationen zu B.A./M.A.-Arbeiten im Sommersemester 2024 (Stand: 29.11.23)

Bachelorarbeit im Hauptfach Soziologie

Die wesentlichen Punkte der BA-Arbeit sind in der PStO für den B.A. Soziologie im § 14 geregelt. Die Bachelorarbeit soll nach Anlage 2 der PStO für den B.A. Soziologie im 6. Fachsemester geschrieben werden. Treten Sie die Bachelorarbeit nicht bis spätestens zum 7. Fachsemester erstmalig an, wird diese und die dazugehörige Übung als einmal abgelegt und "nicht bestanden" bewertet! D.h. es ist dann nur noch eine einmalige Wiederholung im 8. Fachsemester möglich!

nach obenAllgemeines und Voraussetzungen

Die Bachelorarbeit entspricht 12 ECTS-Punkten und wird von einer Übung begleitet, die 6 ECTS-Punkten entspricht.

Das Deckblatt der Bachelorarbeit muss folgende Punkte enthalten:

  • „Bachelorarbeit für den Bachelorstudiengang Soziologie an der LMU München“
  • Titel der Arbeit
  • Name, Matrikelnummer, komplette Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Name der/des Betreuers/in und dessen/deren aktuelle Post- und E-Mail-Adresse

nach obenAnmeldezeitraum und Bearbeitungszeitraum

Der Anmeldezeitraum (im Regelfall eine Woche) wird auf der Internetseite des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) bekannt gegeben. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit muss in diesem Zeitraum erfolgen.

Betreuung

Studierende, die im Sommersemester 2024 ihre Bachelorarbeit schreiben möchten, sollten sich zwischen Dezember 2023 und Anfang April 2023 (je früher, desto besser!) eine/n Betreuer/in suchen und rechtzeitig Kontakt zu dieser/m aufnehmen (Sprechstunde oder per E-Mail). Die thematischen Schwerpunkte und Hinweise zur Kontaktaufnahme finden Sie auf den jeweiligen Hinweisseiten der Lehrbereiche.

nach obenAnmeldung

Die Anmeldung zur BA-Arbeit im Sommersemester 2024 erfolgt vom 07.05.2024 bis 13.05.2024 mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular (PDF-Download über die Internetseite des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften) im jeweiligen Lehrstuhlsekretariat, an dem die Bachelorarbeit angefertigt wird. Die Bearbeitungszeit der BA-Arbeit beträgt 10 Wochen (Abgabe der Arbeit ist am 16.07.2024).

Bearbeitungsdauer und Umfang der Bachelorarbeit

Die Bearbeitungszeit beträgt genau 10 Wochen und umfasst ca. 80.000 Zeichen. Die Bachelorarbeit (2 Exemplare) ist persönlich (10.00 - 12.00 Uhr in Raum D 203, Geschwisster-Scholl-Platz 1) oder postalisch im PAGS einzureichen. Es zählt der Poststempel. Bitte beschriften den Briefumschlag wie folgt: LMU München, Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften, z.H. Melanie Müller, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München.

Achtung: Die Bachelorarbeit muss zusätzlich als PDF-Dokument per E-Mail (ein Dokument der endgültigen Abgabeversion) dem/der jeweiligen Betreuer/in am Abgabedatum zugesendet werden!

nach obenÜbungen zur Bachelorarbeit

Jede/r Studierende muss eine Übung zur Bachelorarbeit an dem betreuenden Lehrstuhl besuchen, in der ein unbenotetes Referat (bewertet nach "bestanden"/"nicht bestanden") erbracht wird. Die Übung zur Bachelorarbeit entspricht 6 ECTS-Punkten.

Nichtbestehen der Bachelorarbeit und Rückgabe des Themas

Bachelorarbeiten, die als "nicht bestanden" (5,0) bewertet werden, sind durch eine weitere Prüfende oder einen weiteren Prüfenden zu bewerten. Bei Nichtbestehen kann die Arbeit nur einmal im folgenden Semester mit neuem Thema (bei gleicher oder neuer Betreuungsperson) wiederholt werden. Bitte beachten Sie: Eine Wiederholung nach dem 8. Fachsemester ist nicht möglich.

Das Thema kann nur einmal und innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden, wenn beim ersten Versuch kein Gebrauch von dieser Regelung gemacht wurde.

nach obenHinweise der Lehrbereiche

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise der Lehrbereiche bezüglich der B.A.-Arbeit:

nach obenAllgemeiner Hinweis und Eigenständigkeitserklärung

Alle Bachelorarbeiten werden auf Plagiatsverdacht überprüft und im Pagiatsfall mit "nicht bestanden" (TA=Täuschung) bewertet. In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen wird vom Prüfungsausschuss ein Ausschluss des Studierenden vom Wiederholungsversuch beschlossen!

Jede Bachelorarbeit muss eine vom Verfasser/von der Verfasserin unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthalten. Diese Eigenständigkeitserklärung können Sie hier auf der Webseite downloaden oder wortgetreu übernehmen und im Anschluss an Ihre Arbeit einfügen.

Eigenständigkeitserklärung Bachelorarbeit

Zuschuss zu Abschlussarbeiten

Am Institut für Soziologie werden bis zu maximal 500,00 Euro an finanziellem Zuschuss für die Erstellung von Abschlussarbeiten gewährt. Es können alle Kosten im Zusammenhang mit der Abschlussarbeit angesetzt werden, außer Übernachtungskosten, Literatur oder die Druckkosten für die Abschlussarbeit selbst. Bei der Abrechnung der Kosten muss das Einverständnis des/der Betreuer/in vorliegen und Originalbelege vorhanden sein.

Informationsblatt Zuschuss zu Abschlussarbeiten am Institut für Soziologie (83 KB)

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